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Öffentlichkeitsarbeit in der Feuerwehr vor dem Hintergrund des neuen Bundesdatenschutzgesetzes und der EU-weiten Datenschutz-Grundverordnung

Am 25. Mai tritt die neue Datenschutz-Grundverordnung und damit das neue Bundesdatenschutzgesetz in Kraft. Was dies für die Öffentlichkeitsarbeit der Freiwilligen Feuerwehren bedeutet und was wir tun müssen, um weiterhin die Bevölkerung im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen über unsere Arbeit zu informieren – darüber wollen wir an diesem Abend aufklären.

 

Eingeladen sind mit der Öffentlichkeitsarbeit betraute Kameradinnen und Kameraden sowie Kreis-, Gemeinde-, Bereichs- und Ortsbrandmeister sowie deren Stellvertreter.

Um Anmeldung bis zum 18. Mai 2018 wird gebeten.

Mit kameradschaftlichen Grüßen
Johann Fritsch

2018-05-04 Einladung DSGVO23052018