Die Kreisfeuerwehrbereitschaft II -Umwelt- möchte auf diesem Wege allen Ineressierten die neuste Fassung der schriftlichen Weisung aus dem Gefahrgutrecht zur Verfügung stellen.
Die schriftliche Weisung ist besser als "Unfallmerkblatt" bekannt und muss von jedem Gefahrgutfahrer im Führerhaus mitgeführt werden. Allerdings nur noch in seiner Muttersprache.
Da das Merkblatt aber in Form und Fassung überall gleich aussehen muss, ist das mit der Sprache kein Problem, wenn man am Einsatzort das deutschsprachige Unfallmerkblatt dabei hat. Und das gibt es hier auf unserer Homepage zum downloaden.
Also, ausdrucken (möglichst in Farbe), in eine Folie schweißen und ab damit in den ELW. So sind erste, unter Umständen überlebenswichtige Hinweise am Einsatzort vorhanden.