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Der Vorstand informiert - 02/2012

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„Geht die Feuerwehr in Rente?“

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(fri) Hannover. „Geht die Feuerwehr in Rente?“ lautete das Thema einer Podiumsdiskussion mit dem niedersächsischen Innenminister Uwe Schünemann und dem Präsidenten des Landesfeuerwehrverbandes, Hans Graulich, am vergangnen Mittwoch. Im Mittelpunkt der Veranstaltung in der CDU-Landesgeschäftsstelle Hannover stand die geplante Verabschiedung des neuen Brandschutzgesetzes für Niedersachsen.

Aus Lüchow-Dannenberg waren Kreisbrandmeister Claus Bauck und Kreispressereferent Johann Fritsch dabei. Sie wurden in ihrer Argumentation von Regierungsbrandmeister Uwe Schulz und der Landtagsabgeordneten Karin Bertholdes-Sandrock mit Nachdruck unterstützt. Grundsätzlich begrüßten alle Teilnehmer den Entwurf des Gesetzes, weil dieses die Realität von heute abbildet und wesentliche Verbesserungen bringt. Heftige Kritik übten die Lüchow-Dannenberger jedoch an der geplanten minimalen Anhebung der Altersgrenze für den aktiven Dienst auf nur 63 Jahre und einer unbefriedigenden Ausnahmeregelung. Die Aufhebung oder zumindest deutliche Anhebung der Altersgrenze forderte auch der Samtgemeindebürgermeister Elbtalaue, Jürgen Meyer. Er machte klar, dass dieses Ansinnen nicht nur von den Feuerwehren im Wendland, sondern von den Kommunalen Spitzenverbänden Niedersachsens kommt. Wie die Lüchow-Dannenberger forderten auch Vertreter anderer Kreisverbände aus zumeist ländlichen Regionen eine weniger starre Regelung für die Freiwilligen Feuerwehren.

Innenminister Schünemann betonte, dass in Sachen Brandschutz der Landesfeuerwehrverband Ansprechpartner der Politik sei. Dieser lehnt jedoch die Anhebung der Altersgrenze ab. In der Diskussion widersprachen Graulich und einige Feuerwehrführer erneut einer Liberalisierung. Dies stieß bei den Vertretern dünnbesiedelter Regionen wie Lüchow-Dannenberg auf Unverständnis. Im Grunde ginge es um die Frage, warum eine Regelung, die den einen hilft und den anderen nicht schadet, unmöglich ist. Eine zufriedenstellende Antwort darauf gab weder der Präsident noch einer anderer Vertreter der Ablehnungsfront.

Zumindest in Sachen Altersgrenze scheint der Landesfeuerwehrverband nicht die Interessen aller seiner Mitglieder zu vertreten. Dies machten die Lüchow-Dannenberger dem Innenminister eindrücklich klar. Sie verdeutlichten Schünemann, dass die Freiwilligen Feuerwehren nicht auf ältere Aktive verzichten können. Doch im eigenen Landesverband ziehen weder Argumente wie die Altersgrenze beim Technischen Hilfswerk (65), das Rentenalter von 67 Jahren oder die Regelungen in anderen Bundesländern.

Allerdings gehen Kreisbrandmeister Bauck und viele andere davon aus, dass die Altersgrenze im neuen Gesetz nicht lange Bestand haben wird. Die Probleme, die die demographische Entwicklung im ländlichen Raum jetzt schon mit sich bringt, werden Regionen wie beispielsweise Hannover in wenigen Jahren erreichen. Dann wird die Realität auch den Landesfeuerwehrverband Niedersachsen zum Nachdenken zwingen.

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