Wie in der Vorstandsinformation vom 27.Oktober 2017 deutlich gemacht, ist es nicht hinnehmbar, dass während noch laufender Einsätze bereits Beiträge gepostet bzw. in das Internet gestellt werden. Am vergangenen Wochenende wurden erneut Informationen zu einem Einsatz auf Facebook gepostet, deren Quelle zweifellos ein...
Wie in der Vorstandsinformation vom 27.Oktober 2017 deutlich gemacht, ist es nicht hinnehmbar, dass während noch laufender Einsätze bereits Beiträge gepostet bzw. in das Internet gestellt werden. Am vergangenen Wochenende wurden erneut Informationen zu einem Einsatz auf Facebook gepostet, deren Quelle zweifellos ein Helfer war. Wer solche Dinge postet schadet Einsatzkräften wie der Feuerwehr und lockt Schaulustige an die Unfallstelle. Er/Sie befriedigt damit lediglich die Neugier und begünstig asoziales Verhalten.
Ganz abgesehen davon sollen und dürfen die Angehörigen von Opfern nicht durch das Internet, Facebook usw. von einem Unfall erfahren. Deshalb gilt hier die 24-Stunden-Regel, die einzuhalten ist. Frühere Meldungen, z.B. um auf längere Straßensperrungen hinzuweisen, erfolgen ausschließlich durch die Polizei bzw. nach Rücksprache mit ihr.
Abgesehen davon ist jeder Feuerwehrangehörige dafür verantwortlich, dass durch den Meldeempfänger oder vor Ort erlangte Informationen nicht durch Unbefugte weitergegeben werden. Bei Verstößen stellen sich auch Fragen hinsichtlich pflichtwidrigen Verhaltens sowie privat- und strafrechtlicher Folgen.