Ziel der Maschinisten-Ausbildung ist das Erlangen der Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen – mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrichtungen – und sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführten Geräte.
Ebenso werden die Kenntnisse vermittelt und richtige Verhaltensweisen gelernt, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind.
Inhalte d. Lehrgangs
|
|
Mindestalter |
|
Voraussetzungen |
|
Dauer d. Lehrgangs |
|
Anzugordnung |
|
08 Okt 2024; Maschinist/in |
10 Okt 2024; Maschinist/in |
12 Okt 2024; Maschinist/in |
15 Okt 2024; Maschinist/in |
17 Okt 2024; Maschinist/in |
19 Okt 2024; Maschinist/in |