Atemschutzgeräteträger der Feuerwehren müssen jährlich ihre Belastbarkeit beweisen, indem sie die sog. Belastungsübung bzw. Wiederholungsübung ableisten. Nur wer diese Übung jedes Jahr besteht, darf Atemschutz tragen. Gemäß Feuerwehrdienstvorschrift 7 musst der Feuerwehrangehörige dabei eine Leistung von 80KJ mit einem Atemluftvorrat von 1.600 Litern bringen.
Mindestalter |
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Voraussetzungen |
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Benötigte Ausrüstung |
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Benötigte Nachweise |
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Des Weiteren ist eine, den allgemein gültigen Regelungen der FwDV 7, dem Barterlass, der FUK und des DGUV, entsprechende Rasur im Bereich der Maskendichtlinie zwangsläufig erforderlich. Ebenfalls ist das Tragen von Körperschmuck in gefährdeten Bereichen und der Dichtlinie ohne Schutz (ggf. durch „Abkleben“ gewährleistet) nicht zulässig. Wir behalten uns vor, Atemschutzgeräteträger/ Innen die diese Anforderungen nicht erfüllen, aus Sicherheitsgründen von der Teilnahme auszuschließen.
WICHTIG: Die Bedarfsabfrage der benötigten Startplätze für Belastungsübungen in der Feuerwehrtechnischen Zentrale in Dannenberg erfolgt ab dem Sommer 2020 über einen Abfragebogen, in dem alle benötigten Plätze der Ortsfeuerwehren gemeldet werden sollen. Dieser wurde bereits über die Gemeindebrandmeister an die Ortsfeuerwehren verteilt.
Die Abgabe ist bis zum 16.08.2020 erforderlich.
Sollten Fragen zu dem neuen Verfahren oder weitere Kommunikationsbedarfe aufkommen, ist dies unter der folgenden Mail-Adresse möglich:
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Sollten die angegebenen Termine nicht ausreichen, werden bedarfsgerecht weitere Termine angeboten.