Qualifikationsstufe 1: Der erste Schritt in den aktiven Feuerwehrdienst

Die Qualifikationsstufe 1 - Einsatzfähigkeit (QS1) der modularen Grundlagenausbildung (MGA) ist der erste Meilenstein für neue Feuerwehrmitglieder in Niedersachsen. Sie legt das Fundament für den späteren aktiven Einsatzdienst und vermittelt essenzielles Wissen sowie grundlegende praktische Fähigkeiten.

Struktur und Inhalte

QS1 umfasst verschiedene Themenbereiche, die auf die Herausforderungen des Feuerwehrdienstes vorbereiten. Neben den grundlegenden Rechtsvorschriften, wie dem niedersächsischen Brandschutzgesetz, stehen auch die richtige Nutzung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und erste Einblicke in einsatztaktische Grundlagen auf dem Lehrplan. Ein besonderer Fokus liegt auf der Unfallverhütung, um die eigene Sicherheit und die der Kameradinnen und Kameraden zu gewährleisten.

Eine Voraussetzung zur Teilnahme ist der Erste-Hilfe-Kurs, in dem die Teilnehmenden lernen, in Notfallsituationen schnell und effektiv zu handeln.

Von der Theorie zur Praxis

Die QS1 verbindet theoretisches Wissen mit praktischen Übungen. So lernen die Feuerwehranwärter, wie sie sich in Einsätzen korrekt verhalten, Gefahren erkennen und erste Einsatzmaßnahmen einleiten. Durch realitätsnahe Szenarien werden die Teilnehmenden auf den Ernstfall vorbereitet.

Bedeutung für die Feuerwehrlaufbahn

Nach erfolgreichem Abschluss der QS1 sind die Teilnehmenden berechtigt, unter Anleitung erfahrener Feuerwehrleute an Einsätzen teilzunehmen. Damit ist die erste Hürde auf dem Weg zur vollwertigen Feuerwehrkraft genommen.
Die Qualifikationsstufe 1 bildet somit den Grundstein für eine engagierte und professionelle Tätigkeit in der Feuerwehr – ein erster Schritt, der nicht nur Wissen vermittelt, sondern auch den Teamgeist und die Kameradschaft stärkt.

Inhalte d. Lehrgangs

 

  • 1.0 Rechtsgrundlagen und Organisation
       1.1 Organisation der Feuerwehr
       1.2 Unfallversicherung

  • 2.0 Brennen und Löschen

  • 3.0 Fahrzeugkunde
      3.1 Fahrzeugkunde - Theorie

  • 4.0 Gerätekunde
      4.1 Persönliche Ausrüstung und erweiterte Ausrüstung
      4.2 Löschgeräte, Schläuche und Armaturen
      4.3 Geräte für die einfache technische Hilfeleistung
      4.4 Rettungsgeräte – Knoten und Stiche
      4.5 Rettungsgeräte – Leitern
      4.6 Rettungsgeräte – Sonstige
      4.7 Beleuchtungs- und Warngerät

  • 5.0 Erste Hilfe
      5.2 Physische und psychische Belastungen im Einsatz

  • 6.0 Verhalten bei Gefahr

  • 8.0 Einheiten im Löscheinsatz

  • 9.0 Einheiten im Hilfeleistungseinsatz

Voraussetzungen

  • Erste-Hilfe-Lehrgang nicht älter als 3 Jahre

Dauer d. Lehrgangs

  • 39 Unterrichtseinheiten
  • 6 Tage (meist Samstag)
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