Schulung für die Ortsbrandmeister

Wustrow (ds) Alle Ortsbrandmeister, Bereichsbrandmeister und Gemeindebrandmeister sind als Vollzugsbeamte eingesetzt. Das bedeutet, dass sie besondere Rechte haben, um die Arbeit der Feuerwehr im Einsatzfall abzusichern. So haben sie nach §24 des Nds. Brandschutzgesetz zum Beispiel die Möglichkeit, Sicherungsmaßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, damit die Feuerwehr ungehindert tätig sein kann oder Personen die zwischen 18 und 55 Jahre alt sind bei einem Brand, einem Notstand oder einem Unglücksfall zur Hilfe zu verpflichten, wenn dies zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr erforderlich ist.

Dass die Tätigkeiten als Vollzugsbeamter sogar über das Nds. Brandschutzgesetzt hinausgeht, darüber klärten Reinhard Schölzel von der Kripo Oldenburg und Tjorven Merkel von der Kripo Delmenhorst am Samstag die Ortsbrandmeister aus dem Bereich Ost der Samtgemeinde Lüchow im Feuerwehrhaus in Wustrow auf. So haben sie unter anderem die Möglichkeit zur Beweissicherung, Personalien festzustellen und Befragungen durchzuführen. Zudem können Platzverweise und Betretungsverbote ausgesprochen werden. Auch Amtshilfe war ein Thema an diesem Tag. So können sie unter anderem anordnen, dass Türen zu Privaträumen geöffnet und dass sie Betreten werden dürfen. Diese und viele weitere Themen waren Inhalt der Schulung bei der die Ortsbrandmeister aus dem Bereich Mitte bereits im Februar teilgenommen haben. Im Juni folgen die Ortsbrandmeister aus dem Bereich West.

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