Wustrow (ds) Alle Ortsbrandmeister, Bereichsbrandmeister und Gemeindebrandmeister sind als Vollzugsbeamte eingesetzt. Das bedeutet, dass sie besondere Rechte haben, um die Arbeit der Feuerwehr im Einsatzfall abzusichern. So haben sie nach §24 des Nds. Brandschutzgesetz zum Beispiel die Möglichkeit, Sicherungsmaßnahmen zu treffen, die erforderlich sind, damit die Feuerwehr ungehindert tätig sein kann oder Personen die zwischen 18 und 55 Jahre alt sind bei einem Brand, einem Notstand oder einem Unglücksfall zur Hilfe zu verpflichten, wenn dies zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr erforderlich ist.