Ziel der Maschinisten-Ausbildung ist das Erlangen der Befähigung zum Bedienen maschinell angetriebener Einrichtungen – mit Ausnahme von maschinellen Zugeinrichtungen – und sonstiger auf Löschfahrzeugen mitgeführten Geräte.
Ebenso werden die Kenntnisse vermittelt und richtige Verhaltensweisen gelernt, die für die Durchführung von Einsatzfahrten unter Inanspruchnahme von Sonderrechten erforderlich sind.
Inhalte d. Lehrgangs
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Mindestalter |
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Voraussetzungen |
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Dauer d. Lehrgangs |
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Anzugordnung |
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06 Mai 2025; Maschinist/in (1) |
08 Mai 2025; Maschinist/in (1) |
10 Mai 2025; Maschinist/in (1) |
13 Mai 2025; Maschinist/in (1) |
15 Mai 2025; Maschinist/in (1) |
17 Mai 2025; Maschinist/in (1) |